Anmeldung & Stipendien

Anmeldung

Hinweis: Unser Wohnheim wird vom Diakoniewerk verwaltet, weshalb die Anmeldung über deren System läuft. Du kannst dort extra angeben, dass du dich für das WDH bewirbst.


Stipendien

Wilhelm Dantine Kleinstipendium

Wer kann es beantragen: 

Evangelische Studierende an österreichischen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Sie müssen einer Kirche der GEKE angehören. (siehe auch Abl. 101/2022, kirchenrecht.at)

Was wird vergeben:

Ein einmaliger Betrag für das Semester, bis zu max. 250 Euro

Fristen & Einreichung

Sommersemester: 31. März
Wintersemester: 31. Oktober

Einreichung an: Pfr. Katharina Payk

studentenheim@evang.at

Zum Antrag:

Wilhelm Dantine Wohnstipendium

Wer kann es beantragen:

BewohnerInnen des WDH, die einer der Kirchen der GEKE angehören.

Was wird vergeben:

Ein Mietzuschuss von 150 Euro mtl. auf ein Studienjahr.

Zum Antrag:

Wilhelm Dantine Stipendium

Wer kann es beantragen:

Studierende des Masterstudiums Evangelische Fachtheologie an der Universität Wien, die der Evangelischen Kirche A.B. oder H.B. sowie der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören und den Dienst als geistlicher Amtsträger oder geistliche Amtsträgerin anstreben, können um ein rückzuerstattendes „Dantine-Stipendium“ ansuchen.

Voraussetzungen:

Eintragung in die Theologenliste (Meldung nach § 5 Abs. 1 OdgA), – soziale Förderungswürdigkeit und günstiger Studienerfolg im Sinn des staatlichen Studienförderungsgesetzes (StudFG).

Nachweise für die Bewerbung:

  • Belege über den Studienerfolg im Vorjahr
  • Einkommensnachweis, ggf. Einkommensnachweis der unterhaltspflichtigen Personen und sonstige Belege über die soziale Förderungswürdigkeit.

Was wird vergeben:

Es werden pro Studienjahr maximal vier Stipendien vergeben. Sie werden als monatliche Beihilfe in der Höhe von jeweils EUR 365 über zehn Monate ausbezahlt.

Studierende werden für maximal zwei Studienjahre unterstützt.

Für die Reihung der Bewerbungen werden die soziale Bedürftigkeit und der bisherige Studienerfolg herangezogen.

Rückzahlung:

Stipendien sind nach Abschluss der Ausbildung zurückzuerstatten. Vor Auszahlung ist eine Tilgungsvereinbarung abzuschließen. Hierbei ist zu beachten:

  • Das Stipendium ist wie ein Gehaltsvorschuss zu behandeln, worüber der Empfänger oder die Empfängerin zu informieren ist.
  • Bei einer späteren Anstellung bei der Evangelischen Kirche A.B., H.B., oder A.u.H.B. erfolgt die Rückzahlung in monatlichen Raten mittels Gehaltsabzugs. Bei Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst ist der offene Restbetrag zu begleichen.
  • Für den Fall, dass keine Anstellung erfolgt, ist eine Rückzahlung in halbjährlichen Raten zu vereinbaren.
  • In besonderen Härtefällen kann eine Stundung vereinbart werden.

Information und Bewerbung beim Oberkirchenrat. 

https://www.kirchenrecht.at/pdf/50349.pdf


Auszug

Heimordnung und Heimstatut

Brandschutz